Individualprophylaxe für Kinder   IP

Vor Erkrankungen der Zähne und der Mundhöhle kann man sich schützen.

Gesund beginnt im Mund: Gesunde Zähne und Zahnfleisch tragen wesentlich bei zur Gesunderhaltung und zum Wohlbefinden des gesamten Körpers von frühester Kindheit bis ins hohe Alter.
Für Kinder werden bestimmte Prophylaxe-Maßnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, denn in diesen Jahren wird der Grundstein für ein gesundes Gebiss gelegt.

Karies und Zahnfleischerkrankungen haben sehr häufig ernährungsbedingte oder umweltbedingte Ursachen. Ebenso spielt bei ihrer Entstehung die (mangelnde) Mundhygiene eine große Rolle.
Bei Kindern und Jugendlichen ist es besonders wichtig, bereits frühzeitig einer Kariesentwicklung vorzubeugen. Dazu kann beigetragen werden durch regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt aber auch in Kindergärten und Schulen. Ebenso wichtig sind individualprophylaktische Maßnahmen: hierbei werden auch die Ursachen von Karies erklärt und die Zahnputztechnik mit dem Kind geübt. Dem Kind soll geholfen werden, eine gute Mundhygiene zu erlernen um sich selbst besser schützen zu können vor Erkrankungen der Zähne und der Mundhöhle.

Was bedeutet Individualprophylaxe  ( IP ):   
(Klicken Sie auf die Bilder für weitergehende Informationen)

Vorsorgeuntersuchungen ab Geburt bis Durchbruch der ersten Zähne

Früherkennungsuntersuchungen (FU1, FU2, FU3) ab dem 3.Lebensjahr wenn alle Milchzähne vorhanden sind

IP 1,  Mundhygienestatus

IP 1: Mundhygienestatus    2x im Jahr
Einfärben der Zähne: Sichtbarmachen von Zahnbelägen (Plaque), Beurteilen der Mundhygiene, Bestimmung des Kariesrisikos

IP 2,  Aufklärung

IP 2: Aufklärung    1x in 4 Jahren
Erklärung der Entstehung von Karies und Zahnfleischerkrankungen, Ernährungsberatung, Übungen und Erklärungen zur Verbesserung der Mundhygiene, Erlernen richtiger Zahnputztechnik

IP 3,  Nachkontrolle

IP 3: Kontrolle    3x in 4 Jahren
Nachkontrolle, erneutes Anfärben des Zahnbelages, Besprechung der Hygienedefizite, praktische Unterweisungen zur Zahnreinigung, Überprüfen der Übungserfolge

IP 4, Fluoridierung

IP 4: Fluoridierung     2xjährlich
Reinigung und lokale Fluoridierung der Zähne (zur Zahnschmelzhärtung) mit fluoridhaltigen Gelees

 

IP 5,  Versiegelung

IP 5: Versiegelung der Backenzähne/Molaren
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren (Vertiefungen der Kauflächen) der bleibenden großen Backenzähne (d.h. der Zähne 6 und 7, Molaren genannt) mit lichtgehärteten Kunststoffen, regelmäßige Kontrolle der Versiegelung und gegebenenfalls Nachbesserung/Erneuerung.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

für Kinder und Jugendliche (von 3-17 Jahren) werden Früherkennungsuntersuchungen (ab dem 30. Monat) und ab dem 6. Lebensjahr individual-prophylaktische Maßnahmen (IP 1 bis 5 siehe oben) von den Krankenkassen übernommen.  Oben aufgeführte Leistungen können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Intervallen (innerhalb von 4 Jahren) erbracht werden. Sind die ersten 4 Jahre vorbei, beginnt ein neuer 4-Jahreszeitraum indem die Leistungen erneut erbracht werden können solange bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Ab dem 12. Lebensjahr erhält das Kind ein Bonusheft, in dem zweimal jährlich die erfolgte Individualprophylaxe eingetragen wird.

Das Bonusheft dient dem Versicherten als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz (ab dem 18. Lebensjahr) gemäß § 30 SGB V.

Alle oben aufgeführten Maßnahmen dienen der Gesunderhaltung der Zähne und der Mundhöhle.

Privatleistungen
Bei erhöhtem Kariesrisiko im Milchgebiss und bei Anzeichen vermehrter Kariesentstehung der bleibenden Zähne empfiehlt es sich, auch die Milchzähne und später die Kauflächen der bleibenden Prämolaren (Zähne 4 und 5) zu versiegeln. Das Versiegeln der Milchzähne und der bleibenden Prämolaren (Zähne 4 und 5) wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und kann nur als Privatleistung erbracht werden. Das gleiche gilt für Prophylaxe-Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mundhöhle und für die Versiegelung von Zahnfissuren bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr.

Erwachsenen-Prophylaxe: 
Erwachsene jedoch sind für die weitere Gesundheitsvorsorge selbst verantwortlich:
Die (gesetzlichen) Krankenkassen übernehmen die Kosten hierfür in der Regel nicht. In Ausnahmefällen wie z.B. Schwangerschaft kann eine Kostenübernahme teilweise möglich sein. Vorsorge rechnet sich: denn die Kosten für Prophylaxe sind verhältnismäßig gering im Vergleich zu Folgekosten (sofern man überhaupt Gesunderhaltung mit Geld aufwiegen kann) die durch Erkrankungen im Munde auftreten könnten wie zum Beispiel Kosten für Zahnersatz bei verlorengegangenen Zähnen.

Prophylaxe kann Ihren Kindern bis ins hohe Alter ein gesundes und sicheres Lachen ermöglichen !

Zu weiteren Informationen über Lutschgewohnheiten,   Zahnentwicklung, Zahnputztechnik oder Ernährung

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Diese Seite wurde erstellt von Dr. Elke Seitz und Uli Kloppmann.

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