Individualprophylaxe für Kinder IP
Vor Erkrankungen der Zähne und der Mundhöhle kann man sich schützen.
Gesund
beginnt im Mund: Gesunde Zähne und
Zahnfleisch tragen wesentlich bei zur Gesunderhaltung und zum Wohlbefinden
des gesamten Körpers von frühester Kindheit bis ins hohe Alter.
Für
Kinder
werden bestimmte Prophylaxe-Maßnahmen von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt, denn in diesen Jahren wird der Grundstein für ein
gesundes Gebiss gelegt.
Karies
und Zahnfleischerkrankungen haben sehr häufig ernährungsbedingte oder
umweltbedingte Ursachen. Ebenso spielt bei ihrer Entstehung die (mangelnde)
Mundhygiene eine große Rolle.
Bei
Kindern und Jugendlichen ist es besonders wichtig, bereits frühzeitig einer
Kariesentwicklung vorzubeugen. Dazu kann beigetragen werden durch regelmäßige
Untersuchungen beim Zahnarzt aber auch in Kindergärten und Schulen.
Ebenso wichtig sind individualprophylaktische Maßnahmen:
hierbei werden auch die Ursachen von Karies erklärt und die Zahnputztechnik mit
dem Kind geübt. Dem Kind soll geholfen werden, eine gute Mundhygiene zu
erlernen um sich selbst besser schützen zu können vor Erkrankungen der Zähne
und der Mundhöhle.
Was
bedeutet Individualprophylaxe ( IP ):
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Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
für Kinder und Jugendliche (von 3-17 Jahren) werden Früherkennungsuntersuchungen (ab dem 30. Monat) und ab dem 6. Lebensjahr individual-prophylaktische Maßnahmen (IP 1 bis 5 siehe oben) von den Krankenkassen übernommen. Oben aufgeführte Leistungen können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Intervallen (innerhalb von 4 Jahren) erbracht werden. Sind die ersten 4 Jahre vorbei, beginnt ein neuer 4-Jahreszeitraum indem die Leistungen erneut erbracht werden können solange bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Ab dem 12. Lebensjahr erhält das Kind ein Bonusheft, in dem zweimal jährlich die erfolgte Individualprophylaxe eingetragen wird.
Das Bonusheft dient dem Versicherten als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz (ab dem 18. Lebensjahr) gemäß § 30 SGB V.
Alle oben aufgeführten Maßnahmen dienen der Gesunderhaltung der Zähne und der Mundhöhle.
Privatleistungen
Bei
erhöhtem Kariesrisiko im Milchgebiss und bei Anzeichen vermehrter
Kariesentstehung der bleibenden Zähne empfiehlt es sich, auch die Milchzähne
und später die Kauflächen der bleibenden Prämolaren (Zähne 4 und 5) zu
versiegeln. Das Versiegeln der Milchzähne und der bleibenden Prämolaren (Zähne
4 und 5) wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und kann nur
als Privatleistung erbracht werden. Das gleiche gilt für
Prophylaxe-Maßnahmen zur
Gesunderhaltung der Mundhöhle und für die Versiegelung von Zahnfissuren
bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr.
Erwachsenen-Prophylaxe:
Erwachsene
jedoch sind für die weitere Gesundheitsvorsorge selbst verantwortlich:
Die (gesetzlichen) Krankenkassen übernehmen die Kosten hierfür in der Regel
nicht. In Ausnahmefällen wie z.B. Schwangerschaft kann eine Kostenübernahme
teilweise möglich sein. Vorsorge rechnet sich: denn die Kosten für Prophylaxe
sind verhältnismäßig gering im Vergleich zu Folgekosten (sofern man überhaupt
Gesunderhaltung mit Geld aufwiegen kann) die durch Erkrankungen im Munde
auftreten könnten wie zum Beispiel Kosten für Zahnersatz bei
verlorengegangenen Zähnen.
Prophylaxe kann Ihren Kindern bis ins hohe Alter ein gesundes und sicheres Lachen ermöglichen !
Zu weiteren Informationen über Lutschgewohnheiten, Zahnentwicklung, Zahnputztechnik oder Ernährung
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Diese Seite wurde erstellt von Dr. Elke Seitz und Uli Kloppmann.
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